Kosten vollstationäre Pflege

Zum 01. Januar 2017 ist die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Anstelle des bisherigen Systems mit drei Pflegestufen und Härtfeallregelungen gilt ein neues System mit fünf Pflegegraden. Da die Entgelte für Pflege, einschließlich der Betreuung in der stationären Versorgung, bisher den Pflegestufen und künftig den Pflegegraden folgen, ändert sich nicht nur die Höhe, sondern auch die Systematik der Entgelte. Zugleich sieht das SGB XI ab dem 01.01.2017 einheitliche Eigenanteile - unabhängig vom Pflegegrad - für alle BewohnerInnen einer Pflegeeinrichtung vor.