Gesundheitspolitik

Behinderte Menschen im Krankenhaus besser versorgen

Häufig kann das Krankenhaus ohne die Unterstützung durch Dritte wie z.B. Angehörige oder Betreuungsdienste mehrfach behinderte Menschen nur ungenügend versorgen. Es besteht die Gefahr, dass Diagnostik, Pflege und Therapie ohne ihre Unterstützung nur unzureichend durchgeführt werden. Frühzeitige und mangelhaft vorbereitete Entlassungen sind die Folge. 

Das Krankenhaus muss sich deshalb besser auf die Aufnahme von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung vorbereiten und entsprechende verbindliche Regelungen zur Aufnahme, Behandlung und Entlassung von mehrfach behinderten Menschen in der Organisation verankern. Die Vergütungen im Krankenhaus müssen an den behinderungsbedingten Mehraufwand angepasst werden und die Vorhaltung von entsprechend qualifiziertem Personal muss refinanziert werden. 

Wenn es medizinisch geboten und erforderlich ist, sollen Menschen ihre vertraute Assistenzperson ins Krankenhaus und in die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung mitnehmen können. 

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Verbesserung der spezifischen Versorgung von behinderten Menschen im Krankenhaus

Gesundheitspolitische Informationen des Referats Gesundheit, Rehabilitation, Sucht im Deutschen Caritasverband e. V. vom 20.03.2013

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Alter, Pflege, Behinderung