Interview
Jugendstrafrecht
Einsicht, Erziehung und Entwicklung statt Knast
Wer als Jugendlicher eine Straftat begangen hat, landet nicht automatisch hinter Gittern. Die Gerichte setzen darauf, dass junge Leute die Kurve bekommen und sich positiv entwickeln. Sie ordnen deshalb oft erzieherische Maßnahmen an. Professor Werner Nickolai erklärt, was es damit auf sich hat und welche Strafen noch möglich sind.
Prof. Werner Nickolai von der Katholischen Hochschule Freiburg.privat
Wenn Erwachsene vor dem Gericht landen, steht ihre Tat im Mittelpunkt. Bei Jugendlichen ist das anders. Hier wird nach den Gründen für die Tat gefragt. Was hat dich dazu gebracht, diese Tat zu begehen? War es der Druck aus der Clique, eine Mutprobe oder etwas anderes? Werner Nickolai ist Professor für Soziale Arbeit und Straffälligenhilfe an der Katholischen Hochschule Freiburg. Im Interview mit Johannes Reichart erklärt er, weshalb die Gerichte aus seiner Sicht zu Recht darauf setzen, dass junge Leute ihre Fehler einsehen und erkennen, in welche Richtung ihr Leben weiterläuft, wenn sie weitere Straftaten begehen. Um diese Erkenntnis zu befördern, ordnen die Richter für Jugendliche oft eine Erziehungsmaßregel an - dazu gehört zum Beispiel der Täter-Opfer-Ausgleich.
In schwereren Fällen oder bei Wiederholungstätern kann das Gericht ein Zuchtmittel anwenden. Dazu gehört zum Beispiel der Jugendarrest, der in speziellen Jugendarrestanstalten stattfindet. Als letztes Mittel kann das Gericht eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängen.