Personen bei denen bereits eine eingeschränkte Alltagskompetenz oder Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, werden ohne erneute Antragstellung und Begutachtung zum 1.1.2017 in das neue System übergeleitet. Demenzkranke werden von den bisherigen Pflegestufen 0 bis Pflegestufe 3 und Härtegrad mittels eines "doppelten Stufensprungs" übergeleitet. Das heißt, wer Pflegestufe 0 hat, kommt automatisch in Pflegegrad 2, wer Pflegestufe 1 hat, in Pflegegrad 3 und so weiter. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz werden mittels eines "einfachen Stufensprungs" übergeleitet, das heißt von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2 und von Pflegestufe 2 in Pflegegrad 3 und so weiter.
Sowohl im häuslichen wie im stationären Bereich gibt es einen lebenslänglichen Besitzstandsschutz, so dass niemand, der heute schon pflegebedürftig ist, im neuen System schlechter gestellt ist. Im ambulanten Bereich besteht dabei ein Anspruch in Höhe der bisherigen Leistungen, im vollstationären Bereich ein Anspruch auf den heute gezahlten Eigenanteil. Versicherte, die ab 1. Januar 2017 neu einzustufen sind, werden automatisch nach dem neuen Begutachtungsverfahren untersucht.